2. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 14‘700.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 36‘987.35, insgesamt bestimmt auf CHF 51‘687.35 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 19‘210.25). […] IV. Der A.________ mit Strafbefehl der Bundesanwaltschaft vom 09.09.2015 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 30.00, total ausmachend CHF 300.00, gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. Auf eine Ausscheidung von Verfahrenskosten und Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet. V.