1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) erkannte mit Urteil vom 7. September 2018 (pag. 2063 ff.; Hervorhebungen im Original): A. I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von anfangs 2015 bis 06.09.2015 durch Einfuhr und Konsum einer unbestimmten Menge Kokaingemisch (AKS Ziff. A.2.2.3) wird infolge Eintritts der Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II.