9 dere zur Höhe des Einkommens des Beschwerdeführers – wurden aber durch die BVD nicht getroffen. Dass der Beschwerdeführer um Ratenzahlung ersucht hatte und die bewilligten Raten dann nicht beglich, lässt nicht ohne weiteres auf die Uneinbringlichkeit der Forderung schliessen. Das Ausbleiben von Ratenzahlungen kann durchaus auch auf andere Umstände zurückzuführen sein.