6 sprächs seien versehentlich tatsächlich nur die Beträge von CHF 540.00 und CHF 270.00 erwähnt worden, wobei sie sich für dieses Versehen entschuldigen würden. Dem Beschwerdeführer sei die weitere Zahlungsvereinbarung aber bekannt gewesen. Der noch offene Betrag von CHF 3‘140.00 wurde dem Beschwerdeführer schliesslich bis Anfang September 2019 gestundet (amtliche Akten POM pag. 89 ff.).