Am 7. März 2019 habe sich der Beschwerdeführer gemeldet und ausgeführt, er habe die Einzahlungsscheine nicht erhalten, woraufhin diese erneut per Einschreiben versandt worden seien. Am 26. März 2019 habe der Beschwerdeführer zum wiederholten Mal mitgeteilt, er habe die Einzahlungsscheine nicht erhalten, woraufhin diese per A-Post versandt worden seien. Auch diese Sendung sei am 5. April 2019 retour gekommen. Am 11. April 2019 sei dem Beschwerdeführer schliesslich mitgeteilt worden, dass auf eine erneute Zustellung verzichtet werde, da die bisherigen Versuche erfolglos geblieben seien.