Weiter führte der Beschwerdeführer in einem separaten Schreiben, welches ebenfalls vom 5. August 2019 datiert, aus, dass er seit einem Überfall vor ca. vier Jahren an einem Tinnitus und unter verschiedenen Symptomen posttraumatischen Stresses leide. Weiter macht der Beschwerdeführer geltend, dass er bis zur Zusprechung einer IV-Rente unter prekären privaten finanziellen Verhältnissen gelebt hätte, so dass er mithilfe von Exit habe aus dem Leben scheiden wollen, was ihm jedoch verwehrt worden sei. Er leide unter der ungerechten Behandlung, insbesondere sei auch seine Verurteilung im Verfahren O 2016 4519 zu Unrecht erfolgt (pag. 67 ff.).