Er habe dann eine sofortige Reaktivierung in Auftrag gegeben. Nachdem dies erneut nicht geklappt habe, habe er sich wiederum nach dem Verbleib der Post erkundigt, wobei ihm bei der Hotline mitgeteilt worden sei, dass die Poststelle in Unterseen keine Zurückbehaltung der Post anordnen könne und er nach Interlaken gehen müsse. Erst anfangs April habe er den Auftrag in Interlaken reaktivieren können. Er habe damit die Postempfänglichkeit nie vernachlässigt, was aber ohnehin keine Rolle spiele, da der Zahlungsverzug im April von der Steuerverwaltung gelöscht worden sei (pag. 27 ff.).