Dass die Post nicht habe zugestellt werden könne, spiele keine Rolle mehr, da die Zahlungsfrist zur Bezahlung der Geldstrafe verlängert worden sei. Er habe entgegen den Ausführungen der POM nicht gewusst, dass er von der Steuerverwaltung falsche Zah- 5 lungsinformationen erhalten habe. Er hätte den Restbetrag so oder so nicht begleichen können, da er diesen nicht gekannt hätte. Er sei davon ausgegangen, dass er alle offenen Raten bezahlt hätte (pag. 1 ff.).