Zudem habe es sich um eine Notwehrsituation gehandelt, der Geschädigte habe dies gegenüber dem Gericht bestätigt, womit eine Neubeurteilung angebracht sei. Beim Vollzug des Urteils O 2014 8526 sei die Situation anders. Er habe vergessen, den noch offenen Betrag zu begleichen (amtliche Akten POM pag. 7 ff.).