Es sei nicht erwiesen, dass er die Rechnungen erhalten habe. Ihm komme aufgrund der falschen Informationen, welche er von der Steuerverwaltung erhalten habe, kein Verschulden zu. Ihm sei bewusst gewesen, dass die Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe drohe, weswegen er sich auch nach den offenen Beträgen erkundigt habe. Sein Gesundheitszustand im Gefängnis verschlechtere sich von Tag zu Tag, er leide an Schlafstörungen und Depressionen. Zudem habe es sich um eine Notwehrsituation gehandelt, der Geschädigte habe dies gegenüber dem Gericht bestätigt, womit eine Neubeurteilung angebracht sei.