4 bezahlen, was er gemacht habe. Am 18. Mai 2019 sei dann die Ersatzfreiheitsstrafe gemäss Urteil O 2016 4519 ausgesprochen worden, obwohl er Mitte April sämtliche offenen Rechnungen angefordert habe. Die zuständige Mitarbeiterin habe übersehen, dass eine zweite Forderung noch offen sei. Denkbar sei auch, dass sie ihm die Forderungen nicht habe benennen wollen. Er sei in der Lage, die Geldstrafen zu bezahlen. Es sei nicht erwiesen, dass er die Rechnungen erhalten habe.