13. Im Folgenden ist zum besseren Verständnis des Sachverhalts auch auf die Ausführungen des Beschwerdeführers vor der Vorinstanz einzugehen: Der Beschwerdeführer machte vor der Vorinstanz zusammengefasst geltend, für die Geldstrafe gemäss Urteil O 2016 4519 sei ihm eine Ratenzahlung genehmigt worden. Bis heute habe er aber keine Rechnungen erhalten. Die Briefe seien zurückgeschickt worden, da sein Briefkasten beschädigt worden sei. Er habe sich nach dem Verbleib der Rechnungen erkundigt und um erneute Zustellung der Rechnung gebeten.