Diese Verfügung wurde am 20. Mai 2019 ersetzt, da in der Zwischenzeit bei den Vollzugsbehörden ein neues Urteil eingegangen ist. Mit Vollzugsauftrag/Einweisungsverfügung vom 20. Mai 2019 wurde der Vollzug neu berechnet und der Beschwerdeführer zusätzlich zum Vollzug einer Strafe von 150 Tagessätzen, zu der er am 22. August 2016 (O 2016 4519) verurteilt wurde, ins Regionalgefängnis Bern eingewiesen (amtliche Akten POM pag. 1 ff.).