15 müssten aus forensisch-psychiatrischer Sicht daher in kleinen Schritten erfolgen, wobei vor jeder weiteren Vollzugsöffnung eine Konsolidierungs- und Bewährungsphase, in der keine Regelverstösse geschehen dürften, durchlaufen werden sollte. Der Beschwerdeführer würde sich jede Vollzugsöffnung mit anderen Worten «redlich verdienen und erarbeiten» müssen, ehe der nächste Schritt bewilligt werden könne (zum Ganzen amtliche Akten BVD pag. 939 f.). 13.3.3 Entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers geht Dr. D.__