Akten BVD pag. 938 f.). Auch wenn mit Blick darauf, dass die Haftstrafe im März 2020 ihr Ende finde, sinnvoll erscheine, eine schrittweise Bewährung unter offeneren Bedingungen zu prüfen, sei das Risiko für Normverstösse bei Vollzugslockerungen aufgrund der schweren dissozialen Persönlichkeitsstörung inklusive der Neigung zu «gefährlichem» Alkohol- und Drogenkonsum nur eine Frage der Zeit. Etwaige Lockerungen