Die Bilanz des bisherigen Vollzugsverlaufs sei ernüchternd und stimme nicht optimistisch. Der Beschwerdeführer habe eine seit der Jugendzeit vorbelastete Vorgeschichte, mit multipler polymorpher gewohnheitsmässiger Delinquenz, fehlendem Ansprechen auf Hilfsangebote und Stabilisierungsmassnahmen, was im Hinblick auf das Risiko künftiger Gewalttaten von hoher Relevanz sei. Der gegenwärtig überwachte und dennoch nicht ereignisarme Verlauf unter den Bedingungen der JVA C.__