Dieser Abschluss der Therapie ist jedoch nicht auf eine erfolgreiche Behandlung oder Deliktaufarbeitung zurückzuführen. In der VKS vom 11. Februar 2019 – und damit nur fünf Monate vor Abschluss der Therapie – wurde festgehalten, der Beschwerdeführer werde zwar alle zwei Wochen zum Gespräch aufgeboten, jedoch hätten die Gespräche aufgrund eines Therapeutenwechsels und wegen diversen Verweigerungen seinerseits nicht durchgehend geführt werden können. Ausserdem sei die Strukturierung der Therapiegespräche teilweise schwierig, weil der Beschwerdeführer wenig Veränderungsbereitschaft aufweise und die Gespräche eher von Alltagsproblemen geprägt seien.