Der Beschwerdeführer sei in all den Jahren nie bereit bzw. in der Lage gewesen, sich wirklich auf eine Therapie einzulassen, mittels welcher er vielleicht hätte lernen können, seine nichtadäquaten Problem- und Konfliktlösungsstrategien durch prosoziale Kulturtechniken zu ersetzen. Er habe keine tiefere Einsicht in seine störenden Charaktereigenschaften und verfüge diesbezüglich wie auch punkto Prophylaxe bzw. Vermeidung von deliktrelevantem Verhalten nicht ansatzweise über ein basales Wissen.