1005 und pag. 1012). Gemäss dem Protokoll der VKS vom 10. Oktober 2019 soll sich das Verhalten des Beschwerdeführers im Wohnbereich in jüngster Zeit weiterhin verbessert haben (pag. 123). Jedoch sei der Beschwerdeführer – obwohl er an sich gute Arbeit verrichte – im Arbeitsbereich störend aufgefallen und es habe oft interveniert werden müssen (pag. 123). 13.2.5 Aufgrund dieser Ausführungen scheint sich zwar das Verhalten des Beschwerdeführers in letzter Zeit vor allem im Wohnbereich verbessert zu haben.