Im «Vollzugsplan Integrationsvollzug» wurde zu den Gründen für die Verlegung in den Integrationsvollzug insbesondere ausgeführt: «Herr A.________ steht regelmässig im Fokus durch sein Verhalten in Bezug auf Auseinandersetzungen mit anderen Eingewiesenen, mangelnder Kooperation mit den gegebenen Strukturen, Konsum und Überinteresse mit illegalen Substanzen und fehlender Selbstreflexion. […].» (amtliche Akten BVD pag.