11 vermehrt stark fordernd und unkooperativ gezeigt, was den alltäglichen Umgang stark erschwert und für Unruhe gesorgt habe. Ausserdem habe er mehrfach Drohungen gegen einen Miteingewiesenen ausgesprochen – er habe erklärt, vor körperlicher Gewalt nicht zurückzuschrecken, wenn er sich wehren müsse (zum Ganzen amtliche Akten BVD pag. 965). Im «Vollzugsplan Integrationsvollzug» wurde zu den Gründen für die Verlegung in den Integrationsvollzug insbesondere ausgeführt: «Herr A._____