Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund höchst problematisch, als dass er die schwersten Delikte (Körperverletzungen) unter Einfluss von Drogen und Alkohol beging. Entsprechend ist gemäss dem aktuellen Gutachten vom 21. August 2018 von Dr. D.________ im Falle von Vollzugslockerungen von einem unverändert hohen Risiko für Gewaltdelikte und allgemeiner Delinquenz auszugehen, wenn der Beschwerdeführer erneut enthemmende psychoaktive Substanzen konsumiert (amtliche Akten BVD pag. 939). 13.2.4 Gemäss Schreiben der JVA C.___