9 reits gutachterlich sowie durch die konkordatliche Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (nachfolgend: konkordatliche Fachkommission) beurteilt worden (zum Ganzen amtliche Akten BVD pag. 1189-1191; pag. 35-37). Ergänzend hielt die POM in ihrem Entscheid – und in ihrer Stellungnahme vom 22. November 2019 (pag. 143) – fest, vor einer Entlassung aus dem Strafvollzug müssten idealerweise Vollzugslockerungen gewährt und durchgeführt werden.