8. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist wie bereits vor den BVD und der POM umstritten, ob dem Beschwerdeführer Vollzugslockerungen im Sinne von begleiteten Ausgängen zu gewähren sind. Es ist zu prüfen, ob die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung begleiteter Ausgänge zu Recht abwies.