4. A.________ sei für das Verfahren vor der Vorinstanz sowie für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen und ihm sei der unterzeichnende Fürsprecher als amtlicher Anwalt beizuordnen. Eventualiter sei die Sache zur vollständigen Neubeurteilung und zum neuerlichen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. unter Kosten- und Entschädigungsfolge