2.2 Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher B.________, bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: POM und Vorinstanz) am 3. Mai 2019 Beschwerde. Er beantragte die Aufhebung der Verfügung der BVD vom 4. April 2019 sowie die Bewilligung begleiteter Ausgänge und die Versetzung in den offenen Vollzug «in absehbarer Zeit». Ausserdem ersuchte der