Mit Verfügung vom 7. März 2017 hoben die BVD die stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB wegen Aussichtslosigkeit auf und am 12. Mai 2017 entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland, es werde die Restfreiheitsstrafe vollzogen und eine ambulante therapeutische Massnahme nach Art. 63 StGB während und nach dem Vollzug angeordnet (amtliche Akten BVD pag. 643 ff.). Das Strafende fällt auf den 25. März 2020.