Am 14. Juli 2016 stellte ihn die JVA F.________ zufolge seines wiederholt aggressiven und drohenden Verhaltens, der fehlenden Absprachefähigkeit und aufgrund der andauernden Verweigerungshaltung den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) zur Verfügung. Daraufhin wurde er vorübergehend in ein Regionalgefängnis des Kantons Bern und per 1. März 2017 schliesslich in die JVA C.________ verlegt, wo er sich noch heute befindet (zum Ganzen amtliche Akten BVD pag. 477, 484 und 485 ff.). Mit Verfügung vom 7. März 2017 hoben die BVD die stationäre therapeutische Massnahme nach Art.