(nachfolgend: der Beschwerdeführer) der mehrfach versuchten schweren Körperverletzung, der einfachen Körperverletzung, der Drohung, der Tätlichkeit, der mehrfachen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum einer unbestimmten Menge Cannabis und Kokain schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten, einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen sowie zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB;