3. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 7‘603.50 zurückzuzahlen. Ferner wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.________ auf eine Erstattung der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar verzichtet. 46 V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück. 2. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-Profil-Gesetz).