A.________ wird schuldig erklärt: des Mordes, begangen am 6. Februar 2016 in I.________, z.N. J.________ und in Anwendung der Art. 2 Abs. 2, 47 und 112 StGB, Art. 34 und 51 aStGB, Art. 422, 426 Abs. 1, 428, 433 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Die Untersuchungshaft von 697 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 3. Januar 2018 vorzeitig angetreten wurde. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 104‘549.45. 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 11‘082.00.