Das Hauptproblem war, dass sie keine Hilfe bekommen hat, z.B. von der KESB oder eine psychiatrische Behandlung. […] Ich kann nicht sagen, dass die Familie an den Problemen schuld war, die sie in ihrem Leben hatte. Sie hatte einfach eine Persönlichkeit, die ihr das Leben viel schwieriger gemacht hat» (pag. 3818 Z 33 ff.). Diese Aussagen zeigen mithin, dass der Beschuldigte seine Tat nicht bereut. Dass er sich in seinem letzten Wort bei der Familie des Opfers und bei dessen Kindern entschuldigte (pag.