So gab er etwa anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung auf die Frage, weshalb er das erstinstanzliche Urteil angefochten habe an, dass er in diesem einen Rassismusfaktor fühle; es sei nicht sehr fair (pag. 3812 Z 15 ff.). Auf die Frage, worin er denn einen Rassismusfaktor erblicke, gab er zu Protokoll, dass die Vorinstanz nicht nachgeforscht habe, wie das Leben seiner Frau gewesen sei, wie diese gelebt habe. Man habe bei ihr nur positive Aspekte angeschaut (pag. 3815 Z 14 ff.). Weiter gab er an, dass «der» Freund seiner Frau rund zehn Tage vor der Tat mit dem späteren Tatmesser an ihr Domizil gekommen sei und das Messer «dort» (gemeint: beim Eingang zur Wohnung) hingelegt habe.