Vorliegend informierte der Beschuldigte die Polizei über seine Tat und liess sich widerstandslos festnehmen. Anlässlich der Einvernahmen gab er bereitwillig Auskunft und erklärte sich bereit, das Tatgeschehen vor Ort nachzustellen. Durch dieses Verhalten hat er zweifelsohne dazu beigetragen, dass die Ermittlungen rascher voranschreiten. Gleichwohl gilt es zu berücksichtigen, dass ihm selbst bei einem fehlenden Geständnis und mangelnder Kooperation die Tat mit grosser Wahrscheinlichkeit hätte nachgewiesen werden können. Betreffend die Reue ist zu erwähnen, dass es der Beschuldigte ablehnt, die Verantwortung für seine Tat zu übernehmen: