Der Beschuldigte hatte mit Sicherheit keine einfache Biografie, wenngleich bezüglich seines Vorlebens vieles im Dunkeln blieb. Die Flucht in die Schweiz und die schwierigen Umstände nach der Einreise waren sicherlich in einem gewissen Umfang prägend. Die Beziehung zum Opfer wie auch zur früheren Lebenspartnerin dürften für den Beschuldigten psychisch belastend gewesen sein; wobei allerdings seine Eifersucht und seine Ansichten zur Beziehung zwischen Mann und Frau entscheidend zu den Beziehungsproblemen beigetragen haben. Obwohl Vorleben und persönliche Verhältnisse sich nicht einfach gestalteten, rechtfertigen sie noch keine Strafreduktion.