5. Täterkomponenten 5.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 3528 f.): Zum Vorleben und persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ist festzuhalten, dass dieser in AC.________ als eines von acht Kindern aufgewachsen ist (p. 736 Z. 24 ff., Gutachten p. 2408). Über die Kindheit und Jugend des Beschuldigten liegen aufgrund seiner widersprüchlichen Angaben keine gesicherten Kenntnisse vor. Auch liegen verschiedene voneinander abweichenden Begründungen des Beschuldigten für die Flucht aus AC.