Nachdem er zunächst insgesamt 14 Mal auf J.________ eingestochen hatte, schlitzte er ihr trotz ihrem Bitten, damit aufzuhören, exekutionsartig und in der Art einer Schlachtung – stehend den Kopf des Opfers auf sein Knie gelegt – mit (mindestens) zwei weiteren tiefen Stichen bis auf den Knochen den Hals auf und liess sie verbluten und ersticken, während er ihr in ihrem Todeskampf zusah und ihr überdies weiter ihre angebliche Untreue vorhielt («Warum betrügst du mich?»). Durch dieses Verhalten hat er nicht bloss knapp die Schwelle zur Skrupellosigkeit überschritten, sondern ist in erheblichem Masse über diese hinausgegangen.