762 Z 368 ff.). Danach ging der Beschuldigte auf das Opfer zu, packte es an den Haaren und schnitt ihr in den Halsund Gesichtsbereich. Dieses mehrstufige Vorgehen, gekennzeichnet durch die Gegenwehr des Opfers und dessen Bitte, er solle aufhören, das (mehrfache) zu Boden gehen dieses, das Zuschreiten auf das am Boden liegende Opfer und das Packen von dessen Kopf, hätte ihm mehrfach die Möglichkeit eröffnet, sich eines Besseren zu besinnen und vom Opfer abzulassen. Trotzdem verfolgte der Beschuldigte seinen Tatplan weiter, was zeigt, dass der Taterfolg für ihn die einzige Option war. Diese absolute Entschlossenheit, J.___