Zweitens erweist sich die Art der Tatausführung als äusserst grausam: Nachdem der Täter J.________ mit dem Küchenmesser insgesamt 13 Schnitt- und eine Stichverletzung an Händen, Armen und der Schulter zugefügt hatte und diese zu Boden gegangen war, packte er sie an den Haaren, führte ihren Kopf auf seinen Oberschenkel, während er stand, und durchtrennte in mehrfachen Schnittführungen lebenswichtige Organe und Gefässe des Opfers. Der Tod des Opfers trat nicht unmittelbar ein, vielmehr ging ihm ein rund 40-sekündiger Todeskampf voraus, während dem J.________ langsam verblutete und aufgrund des Eindringens von Luft in den aufgeschlitzten Hals erstickte.