Hervorhebung im Original). In der Vorgeschichte wie auch im Tatvorfeld habe der Beschuldigte zwar an einer chronifizierten Anpassungsstörung mit Neigung zu depressiven Reaktionen sowie zu einem schädlichen Gebrauch multipler psychotroper Substanzen geneigt, ferner hätten bei ihm ängstlich-selbstunsi- chere und emotional-instabile (impulsive) Persönlichkeitsakzentuierungen sowie Anpassungsprobleme und Schwierigkeiten bei der soziokulturellen Eingewöhnung nach seiner Migration bestanden, jedoch habe auch aus dem Zusammenwirken dieser verschiedenen psychosozialen Belastungsfaktoren – einschliesslich der für die