Zum Schweregrad der vom Gutachter diagnostizierten Krankheitsbilder Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist die Frage, ob eine psychische Störung «schwer» im Sinne von Art. 59 Abs. 1 und Art. 63 Abs. 1 StGB ist, und damit die Anordnung einer Massnahme zu prüfen ist, nicht Tat-, sondern Rechtsfrage (Urteile des Bundesgerichts 6B_828/2019 vom 5. November 2019 E. 1.2.3; 6B_28/2017