Die emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus ist eine Erscheinungsform einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung. Wenn die Verteidigung vorbringt, dass für die Diagnose einer Borderline-Störung drei der fünf Kriterien nach ICD-10 erfüllt sein müssten, übersieht sie, dass neben den – von ihr angesprochenen – spezifischen Borderline- Störungskriterien zusätzlich die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Kriterien einer Persönlichkeitsstörung vorliegen müssen (vgl. MÜLLER JÜRGEN LEO/NEDOPIL NORBERT, Forensische Psychiatrie, 5. Aufl., Stuttgart/New York 2017, S. 216): 1.