Schliesslich deute der kürzliche Abbruch der Therapie ebenfalls darauf hin, dass der Beschuldigte nicht an einer Borderline-Störung leide, da Borderline- Gestörte nicht die Therapie abbrechen, sondern den Therapeuten so malträtieren würden, dass dieser den Impuls verspürte, sich vom Patienten zu trennen. Diese Interpretation erscheint schlüssig. Die emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus ist eine Erscheinungsform einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung.