_ in dessen Bericht vom 14. März 2019 erwähnten Auffälligkeiten in der Kindheit bzw. Jugend des Beschuldigten als auch die von diesem selbst erwähnten Mangelerfahrungen und Ängste als Kind, das Erlebnis der sexuellen Untreue seiner Mutter und die Gewalttätigkeit seines Vaters nicht mit erheblichen Störungssymptomen auf der Verhaltensebene und in seiner Sozialanpassung verknüpft seien. Vielmehr seien diese von ihm «innerlich» erlitten worden, weshalb sie zwar als Indizien für eine neurotische (innerseelische) Problematik aufgefasst werden könnten.