Überdies darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass eine nicht identische Terminologie nicht zwingend eine andere Diagnose bedeutet: So wurde dem Gutachter anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung etwa die Frage unterbreitet, ob es einen Grund dafür gäbe, dass sowohl die ROS-Abklärung als auch der neuste Therapiebericht des FPD als Risikofaktoren u.a. das «polarisierende Beziehungsverhalten» erwähnten, wohingegen dieses im Gutachten nicht benennt werde.