3831 Z 10 ff.). Dabei legte er verständlich und nachvollziehbar dar, dass unterschiedliche Diagnosen zwischen Gutachtern und Therapeuten nicht unüblich seien und auf deren unterschiedliche Rolle zurückzuführen seien: Während Therapeuten vorwiegend das Interesse hätten, ein schlüssiges Diagnosemodell zu formulieren, aufgrund dessen sie dann die Behandlung durchführen könnten, hätten Gutachter demgegenüber eine andere Herangehensweise: Sie gingen zunächst von einer Nullhypothese aus und untersuchten dann den Exploranden und seine Lebensgeschichte seit der Geburt bis zum Delikt und danach.