Diese Aufzählung zeigt, dass der Gutachter zur Abgabe seiner Einschätzung eine Vielzahl von Informationsquellen heranzog und diese ausführlich referierte. Der Vorwurf des Verteidigers, wonach der Gutachter durch Nichtberücksichtigung eines wesentlichen Teils der medizinischen Vorgeschichte des Beschuldigten eine «berufsrechtliche Verletzung» begangen habe, geht ins Leere: Bereits in seinem Hauptgutachten befasste sich Dr. med. N.________ ausführlich mit der psychiatrischen Vor-