‒ anamnestisch schädlicher Gebrauch multipler psychotroper Substanzen; ‒ leichte, unkomplizierte Alkoholintoxikation; ‒ ängstlich-selbstunsichere und emotional instabile (zum Teil borderlineartige) Persönlichkeitsakzentuierungen unterhalb der diagnostischen Schwelle einer lebensgeschichtlich überdauernden Persönlichkeitsstörung; ‒ anhaltende Anpassungsprobleme bei Veränderung der Lebensumstände und Schwierigkeiten bei der soziokulturellen Eingewöhnung nach Migration. Gegen die gutachterlichen Schlussfolgerungen brachte der Verteidiger diverse Einwände vor: