Weiter versetzte der Beschuldigte dem Opfer Tritte oder Faustschläge in dessen Bauch. Das Opfer ging danach zu Boden, woraufhin der Beschuldigte stehend das Opfer an den Haaren packte und den Kopf auf seinen Oberschenkel führte. Dort fügte er dem Opfer, das mehrmals «Hör uf!» sagte, drei Schnittverletzungen im Hals- und Gesichtsbereich zu, wovon eine besonders tief war und bis auf den Halswirbelknochen reichte. Durch diese Schnitte durchtrennte er verschiedene wichtige Blutgefässe komplett und bewirkte beim Opfer die in der Anklageschrift umschriebenen Verletzungen. Während des Zustechens fragte er das Opfer auf Französisch: