Der Beschuldigte vermochte diese jedoch mit Gewalt aufzustossen, woraufhin er das Schlafzimmer betrat und mit dem erwähnten Küchenmesser auf das Opfer einzustechen begann, wobei er zuerst auf den Oberkörper zielte. Das Opfer versuchte, die Stiche abzuwehren, wodurch es am rechten Unterarm (eine Stichverletzung), an der linken Schultervorderseite (zwei Hautabhebungen durch Schnitte oder Stiche) und an beiden Händen (elf Hautdurchtrennungen) verletzt wurde. Weiter versetzte der Beschuldigte dem Opfer Tritte oder Faustschläge in dessen Bauch.